Antwort auf die Anfrage: Katastrophenschutz – Bevölkerungsschutz

Anfrage zum Katastrophenschutz – Bevölkerungsschutz

Sehr geehrter Herr Deter,

ihre Anfrage zu den Themenbereichen Katastrophen- und Bevölkerungsschutz beantworte ich Ihnen gern wie folgt.

Gemäß §2 Abs. 1 des „Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) sind die „Landkreise und kreisfreien Städte Aufgabenträger für den Katastrophenschutz“. Darüber hinaus ist das Land Brandenburg zuständig für „zentrale Aufgaben im Brandschutz, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes“.