12. September 2022
Anfrage zum Katastrophenschutz - Bevölkerungsschutz
Sehr geehrter Herr Deter,
ihre Anfrage zu den Themenbereichen Katastrophen- und Bevölkerungsschutz beantworte ich Ihnen gern wie folgt.
Gemäß §2 Abs. 1 des "Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) sind die "Landkreise und kreisfreien Städte Aufgabenträger für den Katastrophenschutz". Darüber hinaus ist das Land Brandenburg zuständig für "zentrale Aufgaben im Brandschutz, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes".
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